Das nutzen auf öffentlichen Flächen
Achtung: Das nutzen einer fahrenden Bierkiste in der öffentlichkeit ist grundsätzlich Verboten.
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Tüv
Um Tüv für eine Bierkiste zu bekommen benötigt man folgende Dinge.
- ein bestandenes Belastungsgutachten für den kompletten Rahmen
- Schweißerschein
- die Genehmigung vom Bierkasten Hersteller, dass man seinen Kasten als Chassi nutzen darf
- Abgasuntersuchung mit Lautstärkemessung
- Komplette Lichtanlage mit Blinker etc
- Bremsengutachten (auch Vorderradbremse)
Da keiner die mehreren tausend Euros über hat, wird das also nie der Fall sein.
Versicherung
als KFZ
Eine fahrende Bierkiste versichern....
Für die meisten schon eine Schnabsidee weil sich kaum eine Versicherung finden lassen wird die eine fahrende Bierkiste versichert.
Für KFZ versicherung müsste TÜV da sein.
Private Haftpflicht Versicherung
Private Haftpflicht Versicherung müsste grobe fahrlässigkeit mit versichert werden.
Situation: Sachbeschädigung Personenschaden
Sachbeschädigung
Wenn einer mit seiner Kiste in ein parkendes Auto fährt, dürfte er Bauartbedingt maximal 6 Km/h fahren können.
Personenschaden
Siehe Sachbeschädigung.
Da das ganze auch schnell in die Millionen bei zb einem Personenschaden geht, und keiner seine Kiste nur 6 Km/h fährt ist auch das blödsinnig.
Nun fragen sich einige ja was passiert den nun wenn ich jemand schändige egal ob Personen- oder Sachschaden.
Man darf die scheisse aus eigener Tasche zahlen.
Bierkiste vs. Polizei
Was passiert wenn man auf der Strasse fährt und von der Polizei angehalten wird.
Kiste wird in der Regel beschlagnahmt.
Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung, fahren ohne Versicherungsschutz und gegebenenfalls auch noch fahren ohne Führerschein wenn keiner vorhanden ist.
Das liegt im Auge des Richters.
Bei dem ersten mal gab es schon einige die nach Wochen ihre Spielzeuge wieder abholen durften.
Wo darf ich den fahren ?
Auf abgesperrten (umzäunt) PRIVATEN Gelände wo kein Verkehr herscht, und man die Erlaubniss vom Besitzer hat. Da das problem ist wenn jemand auf dem Gelände jemand anderen schädigt ist erstmal der Besitzer des Geländes dafür verantwortlich.